Stromkosten von der Steuer absetzen
Nicht wenige Selbstständige setzen ihre Stromkosten von der Steuer ab. Bei einer Betriebsstätte, einem Lager oder in einem Bürogebäude ist dies unkompliziert und in voller Höhe möglich. Wie sieht es jedoch mit dem Absetzen der Stromkosten in einem Privathaushalt aus?
Da Stromkosten oft einen nicht unerheblichen Teil der variablen Haushaltsausgaben darstellen, stellt sich für viele Hausbewohner und Mieter die Frage, ob die Stromkosten unter bestimmten Voraussetzungen von der Steuer abgesetzt werden können. Die Frage lässt sich nicht mit einem klaren ja oder nein beantworten, denn es kommt hierbei auf die Gesamtgegebenheiten an.
Prinzipiell lässt sich ausschließen, dass Stromkosten in privaten Haushalten von der Steuer absetzbar sind. Hier stellen sich die ersten Abgrenzungsschwierigkeiten ein. Ein rein privater Haushalt kann zwar schnell ausgeschlossen werden, doch beim Vorhandensein eines häuslichen Arbeitszimmers kommen Sonderregelungen zur Anwendung, die nicht selten verbraucherfreundlich ausgelegt werden können.
Für das häusliche Arbeitszimmer ist der Nachweis erforderlich, dass der Mittelpunkt der Berufstätigkeit in Selbigem zu finden ist. Freelancer haben im Homeoffice und angestellte Telearbeiter haben hier gute Chancen unter die Definition des Einkommenssteuergesetzes zu fallen. Andere, die ein Arbeitszimmer ihr eigen nennen, dies aber nur zu gewissen Teilen beruflich nutzen, können bis zu 1250 Euro jährlich hierfür von der Steuer als Anteil absetzen. Sind die Voraussetzungen erfüllt, kann dann auch der Strom von der Steuer abgesetzt werden. Doch an das Arbeitszimmer werden noch weitere Anforderungen gestellt, damit es der Definition Genüge leistet. In jedem Fall muss es vom Wohnbereich klar abgegrenzt sein.
Eine Tür symbolisiert die Abgrenzung. Ein in den Wohnbereich integriertes Arbeitszimmer wird steuerrechtlich nicht als ein solches anerkannt. Auch ein Durchgangszimmer kommt nicht in Betracht. Und auch der restliche Wohnraum muss genügend Quadratmeter zum angemessenen Wohnen bieten. Dies bedeutet insbesondere, dass nicht ein beliebiges, und als Wohnraum notwendiges Zimmer als Arbeitszimmer deklariert werden kann.
Wie werden die Stromkosten beim Vorliegen der Voraussetzungen berechnet? Am einfachsten ist dies mit einem separaten Stromzähler zu realisieren. Da dies oft nicht ohne großen Aufwand erforderlich ist, kommt es als zweite Möglichkeit in Betracht, die Stromkosten anteilig auf die Quadratmeterzahl des Arbeitszimmers umzulegen. Im Zweifelsfall kann es sich schnell rechnen, sich fachlichen Rat vom Steuerberater einzuholen.
Beitrag eingeschickt von Kristina am 12.10.11
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